Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grünflächen Architektur

Stand: Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Grünflächen Architektur, vertreten durch die Geschäftsführung, Lindenstraße 7, 10969 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite gruenflaechen-architektur.pro stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (z.B. per E-Mail oder unterzeichnetem Angebot) des individuellen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.
  3. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Garten- und Landschaftsarchitektur, insbesondere Gartengestaltung, Landschaftsplanung, Freiraumplanung und die Erstellung von Pflanzkonzepten. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot detailliert beschrieben.

§ 3 Leistungsumfang und -änderungen

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung der Vergütung und des Zeitplans führen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des im Angebot vereinbarten Honorars. Sofern nicht anders vereinbart, basiert das Honorar auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen können je nach Projektfortschritt vereinbart und in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen (z.B. Lagepläne, Baugenehmigungen) und Zugänge zum Grundstück rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer entsprechenden Verschiebung von Fristen führen.

§ 6 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Planungsleistungen erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung und Aufforderung zur Abnahme abnimmt oder wesentliche Mängel rügt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Für die Ausführung von Bauleistungen durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Haftung für die Bauüberwachung bleibt davon unberührt.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht, die Planungsleistungen für das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben zu nutzen.
  3. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für ein anderes Projekt ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Jede Vervielfältigung oder Änderung der Unterlagen bedarf ebenfalls der Zustimmung.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§ 10 Kontakt und Fragen

Sollten Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@gruenflaechen-architektur.pro oder über unsere Kontaktseite.